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Sie suchen eine flexible Nebeneinkunft? Jetzt bei FREITÄGER Tester werden und als Produkt-Tester oder Testkunde einfach etwas dazuverdienen.

Tester werden bei FREITÄGER

Sie haben ein Auge für Details beim Einkauf, im Restaurant oder in anderen Verkaufs-Situationen? Als Tester unserer Mystery-Shopping-Agentur werden Sie dafür bezahlt, Ihre Beobachtungsgabe einzusetzen, um Kundenservices zu verbessern, Preisinformationen zu erheben oder als Produkt-Tester Bewertungen zu Dienstleistungen abzugeben. Indem Sie aus der Sicht echter Kunden beurteilen und bewerten, unterstützen Sie Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Dienstleistungen und helfen dabei Services kundenorientierter zu gestalten.

Werden Sie Teil unseres Netzwerks von Mystery Shoppern und profitieren Sie von einem Nebenjob mit flexiblen Arbeitszeiten, frei wählbaren Aufträgen und einer attraktiven Vergütung.

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Grünes Licht für unsere Tester – Mit der Rechtsprechung sind wir vertraut

Testmaßnahmen in der Marktforschung werden nicht nur rechtlich geduldet, sondern gelten aus der Sicht des Wettbewerbs sogar als wünschenswert. Sie bewirken eine Steigerung der Markttransparenz und kurbeln damit im Regelfall den gesamten Wettbewerbsbetrieb an. Dass das so ist, spiegelt sich auch in den Bestimmungen des geltenden Wettbewerbsrechts.

Das Wettbewerbsrecht sieht vor, dass das aktive Unterbinden von Testmaßnahmen durch ein getestetes Unternehmen, z.B. in Form von Hinweisen in den AGBs, rechtlich unzulässig ist und als Wettbewerbsverstoß eingeordnet werden kann. Damit ist der rechtliche Schutz für die Tetsmaßnahmen von Mystery-Shopping-Agenturen, wie FREITÄGER, durch die geltende Rechtsprechung garantiert.

FREITÄGER hält sich streng an die rechtlichen Grenzen, innerhalb derer diese wettbewerbsrechtliche Bestimmung gilt:

  • Unsere Produkt-Tester (und auch Tester anderer Art) müssen sich bei einem Test wie normale Kunden verhalten. Sie dürfen den Betrieb nicht stören. Es läge sonst eine unzulässige wettbewerbsrechtliche Behinderung vor.
  • Unsere Testpersonen dürfen keine Betriebsgeheimnisse ausspähen, d.h.: Die Rechtssprechung sieht vor, dass wir nur Informationen erlangen und verwerten dürfen, die jederzeit allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können.


Wenn Sie bei uns Testkunde werden möchten und weitere Fragen zur rechtlichen Grundlage des Mystery Shoppings haben: Wir beraten Sie gerne.

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