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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der DR. FREITÄGER AG für Testkäufer

Stand: 05/2023

Vorbemerkungen 

DR. FREITÄGER AG (im folgenden FREITÄGER) ist ein Marktforschungsunternehmen, das regelmäßig Markterhebungen und Marktforschungsstudien durchführt. FREITÄGER setzt für Markterhebungen, Tests und Audits bei einer Vielzahl von Projekten unternehmensexterne Testkäufer ein (auch Mystery Shopper, Tester, Auditoren genannt), die als selbständige Unternehmer im Voraus definierte Projektaufgaben bei der Feldarbeit der Marktforschungsstudien durchführen und die Ergebnisse ihrer Recherche-Tätigkeit in strukturierter und von FREITÄGER definierter Form dokumentieren.

Mit der Anmeldung als Testkäufer bei FREITÄGER akzeptieren Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DR. FREITÄGER AG für die Abwicklung und Durchführung von Marktforschungsprojekten, auf die Sie sich bewerben können und für die Sie ggf. von FREITÄGER beauftragt werden.

Bei einer Auftragserteilung durch FREITÄGER liegen dem erteilten Auftrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde, die auch ohne ausdrücklichen Hinweis bei Auftragserteilung wirksam werden.

Für die von FREITÄGER erteilten Aufträge gelten die Bestimmungen der deutschen Gesetze, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz. Die detaillierten FREITÄGER Datenschutzbestimmungen finden Sie unter: DR. FREITÄGER AG Datenschutzerklärung

Die genauen Auftrags- und Durchführungsmodalitäten werden Ihnen bei Auf­trags­er­tei­lung des jeweiligen Einzelauftrages durch FREITÄGER bekanntgegeben (-> Briefing).

1. Rechtsform des Vertragsverhältnisses zwischen Testkäufer und FREITÄGER

1.1 Sie werden, wenn Ihnen ein Auftrag für ein Marktforschungsprojekt erteilt wurde, als selbständige Unternehmer für FREITÄGER tätig.

1.2 Sie sind FREITÄGER nicht weisungsgebunden. Es steht Ihnen frei, erteilte Aufträge durch FREITÄGER anzunehmen oder abzulehnen. FREITÄGER ist nicht verpflichtet, Ihnen Aufträge in bestimmter Höhe oder in bestimmter finanzieller Vergütung anzubieten. Es existiert für Sie bei FREITÄGER kein fester Arbeitsplatz. Die Aufträge werden je nach Auftragslage und Auftragsspezifikation an Sie vergeben. Sie müssen sich nicht für FREITÄGER Aufträge bereithalten. Sie müssen daher als Unternehmer sicherstellen, dass Sie von der Auftragserteilung durch FREITÄGER nicht finanziell abhängig sind. Die Tätigkeit für FREITÄGER ist nach Art und Umfang nicht geeignet, daraus den langfristigen Lebensunterhalt zu bestreiten.

1.3 Sie können auch für andere Marktforschungsunternehmen tätig sein. Es steht Ihnen frei, dies parallel zur Tätigkeit für FREITÄGER zu tun.

1.4 Sie müssen Ihre Leistungen für FREITÄGER ordnungsgemäß in Rechnung stellen. Steuern und Abgaben auf das Ihnen von FREITÄGER gezahlte Honorar sind allein von Ihnen zu tragen und abzuführen. Für die Versteuerung des Honorars tritt FREITÄGER nicht ein. Umsatzsteuer fällt für Sie bei der Rechnungsstellung nicht an, wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind. Sie versichern mit der Auftragsannahme, dass Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit für FREITÄGER keine Scheinselbstständigkeit/arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit betreiben (§ 2 S. 1 Nr. 9 SGBIV).

1.5 Sie versichern, dass Sie FREITÄGER von eventuellen Ansprüchen der Rentenversicherung freihalten. Sie sind verpflichtet, die Vereinbarung alle 3 Monate dahingehend zu überprüfen, ob diese Voraussetzungen für Sie noch erfüllt werden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Wird ein Auftrag von Ihnen angenommen, muss dieser entsprechend der Auftragsbedingungen und ggf. gesondertem Briefing von Ihnen durchgeführt werden. Kommen Sie den Projekt-Handlungsanweisungen nicht nach, sind die von Ihnen erhobenen Informationen für FREITÄGER unbrauchbar und die daraus erwachsenen Konsequenzen sind von Ihnen zu verantworten.

2.2 Aufträge werden immer nur an die Person erteilt, die sich über die Internetseite von FREITÄGER oder in sonstiger Weise bei FREITÄGER angemeldet hat. Sie müssen die erteilten Aufträge in eigener Person ausführen.

2.3 Sollte es Ihnen unmöglich sein, den erteilten Auftrag auszuführen, ist es nach vorheriger Absprache mit FREITÄGER möglich, Dritte in die Durchführung des Auftrages mit einzubeziehen. FREITÄGER ist berechtigt, einer Auftragserfüllung durch einen Dritten zu widersprechen.

2.4 Wird ein Dritter ohne Absprache und vorherige Genehmigung durch FREITÄGER selbständig zur Durchführung des Auftrages von Ihnen eingesetzt, ist eine Vergütung ausgeschlossen. Wird ein Dritter nach vorheriger Absprache mit FREITÄGER von Ihnen eingesetzt, sind Sie für dessen Einsatz und Abrechnung zuständig. In diesem Fall haften Sie für das Verschulden des Dritten wie für eigenes Verschulden. Die Vergütung des Dritten erfolgt über Sie. Der finanzielle Innenausgleich zwischen Ihnen und Dritten betrifft FREITÄGER nicht.

3. Registrierung auf der FREITÄGER Registrierungs-Website

3.1 Ihre Bewerbung auf Aufträge ist erst möglich, wenn Sie sich auf der Website von FREITÄGER registriert haben. Mit der Registrierung stimmen Sie den AGBs, den Datenschutzbestimmungen und der Zusendung von Newslettern der DR. FREITÄGER AG zu.

3.2 Bewusste oder grob fahrlässige Falschangaben bei der Registrierung führen zum sofortigen Ausschluss als Testkäufer. Sie dürfen sich nur einmal über die Internetseite von FREITÄGER registrieren und auch nur ein Webprofil anlegen (kein Profil mit einem Fake-Namen!)

3.3 Die Registrierung und die Führung eines Webprofiles ist auf der Internetseite von FREITÄGER für Sie kostenlos. Auf Ihren Wunsch wird dieses wieder gelöscht. Sollten bereits Testkäufe durchgeführt worden sein, so werden nur die steuerrechtlich relevanten Daten weiterhin gespeichert bleiben.

3.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die von FREITÄGER genutzte Shopmetrics-Seite: https://freitaeger.shopmetrics.com

4. Vergütung

4.1 Es existiert keine übergreifende Pauschalvergütung für alle Auftragsarten. Die Vergütung variiert je nach Auftrag. Die Einzelheiten der jeweiligen Vergütung werden im Rahmen des Einzelauftrages durch FREITÄGER mitgeteilt. Die Vergütung bemisst sich nach dem zu erwartenden Arbeitsaufkommen.

4.2 Das Auftragshonorar wird nur für mangelfreie, termingerecht eingereichte, verständliche, lesbare und gemäß den Auftragserfordernissen durchgeführte Aufträge ausgezahlt. Bei qualitativen Studien sind Kommentarfelder mit ausführlichen und aussagefähigen Kommentaren des jeweiligen Testfalls in guter Rechtschreibung und Grammatik zu befüllen.

4.3 FREITÄGER behält es sich vor, das Honorar zu kürzen ggf. auch auf null, wenn die Ergebnisse unvollständig oder fehlerhaft abgeliefert bzw. Betrugsversuche seitens des/r Testers*in festgestellt werden.

4.4 Auch wird dann kein Honorar gezahlt, wenn die Testsituation durch besonderes Verhalten des/r Testkäufer*in bei dem zu testenden Betrieb aufgedeckt werden sollte. Das Honorar wird auch dann nicht gezahlt, wenn die Testsituation ohne Ihr Verschulden aufgedeckt werden sollte. Dies gilt auch dann, wenn die Testsituation durch Ihre Bekanntheit bei den Vertragspartnern von FREITÄGER aufgedeckt werden sollte. Wenn das Risiko besteht, dass Sie in der Testsituation erkannt werden können, und Ihnen dies bekannt ist, sollten Sie sich auf einen entsprechenden Auftrag nicht bewerben oder diesen Auftrag nicht annehmen.

4.5 Nach vereinbarungsgemäßer und beanstandungsfreier Durchführung des erteilten Auftrages wird die vereinbarte Vergütung nach ordnungsgemäßer Rechnungstellung bargeldlos an Sie gezahlt.

4.6 Neben der vereinbarten Projektvergütung haben Sie keine weiteren Ansprüche gegenüber FREITÄGER. Sie müssen die finanziellen Aufwendungen, die notwendig sind, um die Testsituation herbeizuführen, alleine tragen. FREITÄGER gibt keine Garantie dafür, dass die Durchführung der Testsituation für Sie als Testkäufer in jedem Fall wirtschaftlich rentabel ist. Für die Durchführung und Abwicklung der Testsituation sind Sie im vollen Umfang selbst verantwortlich. Alle Aufwendungen des Testkäufers sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.

4.7 Sollte für die Durchführung bestimmter Testsituationen eine besondere Schulung, Briefing oder Ähnliches notwendig werden, kann diese von DR. FREITÄGER AG gesondert vergütet werden. Dies wird aber in jedem Testauftrag gesondert mit Ihnen vereinbart.

4.8 Ist eine Testsituation nicht durchzuführen, da Tatsachen vorliegen, die nicht von FREITÄGER vertreten sind (Streik, Hochwasser, Feiertage, Ferien etc.) werden Ihnen etwaige Kosten für Anreise und andere vergebliche Aufwendungen) von FREITÄGER nicht erstattet, sondern sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten. Sollte eine derartige Situation vorliegen und ist diese auch für einen objektiven Dritten erkennbar, so sind Sie dazu verpflichtet, mit FREITÄGER Rücksprache zu halten, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Unterlassen Sie dies und versuchen Sie, die Testsituation vergeblich durchzuführen, werden Aufwendungen nicht von FREITÄGER getragen.

4.9 Sollte im Einzelfall für einen Testkauf ein Fahrtkostenzuschuss vereinbart worden sein, so gilt diese Vereinbarung immer nur für den Einzelfall, es ergeben sich daraus keinerlei Ansprüche für Folgeaufträge oder andere Projekte.

4.10 Stellt FREITÄGER bei der Überprüfung der von Ihnen gelieferten Informationen und Dokumentationen fest, dass Sie von den Auftragsmodalitäten abgewichen sind oder Manipulationen vorgenommen haben, entfällt Ihr Honoraranspruch. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung müssen Sie FREITÄGER den dadurch entstandenen Schaden gemäß den ge­setzlichen Regelungen erstatten. FREITÄGER kann Nachforderungen oder eine Rückforderung des Honorars verlangen, wenn Betrugsversuche erst nachträglich nach Auftragsabrechnung festgestellt werden.

Dies gilt insbesondere für die Lieferung von Nachweisen von Vor-Ort-Testbesuchen. Hier haben Sie gegenüber FREITÄGER eine Nachweispflicht. Sie müssen nachweisen, dass Sie das vorgegebene Autohaus besucht haben. Hierfür haben Sie zwei Optionen. Entweder Sie fotografieren das gerade von dem Verkäufer erhaltene Angebot oder die erhaltene Visitenkarte vor dem Autohaus, sodass man das Autohaus und das Angebot/Visitenkarte auf dem Foto erkennen kann. Im Notfall können Sie auch einen Händlerprospekt vor dem Autohaus fotografieren. Nur die Visitenkarte akzeptieren wir nicht als Besuchsnachweis.

Diese werden von FREITÄGER mit spezieller Software auf Ihre Korrektheit geprüft. Manipulationsversuche führen zum Verlust des Honoraranspruches und zu einer generellen Sperre für weitere Testkäufe. In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass bei einigen Kunden in deren Informationssystemen hinterlegt wird, ob ein Besuch stattgefunden hat oder nicht. Sollte von Ihnen ein Besuch nicht durchgeführt, aber als solcher deklariert worden sein und FREITÄGER daraus ein finanzieller oder immaterieller (Image) Schaden entstehen, behalten wir uns entsprechende Schadensersatz­for­de­run­gen und Honorarrückforderungen vor.

Die entsprechenden Anforderungen variieren von Projekt zu Projekt, die Details werden in dem jeweiligen Briefing dargelegt.

5. Beendigung der Zusammenarbeit

5.1 Die Zusammenarbeit kann von Ihnen oder von FREITÄGER jederzeit ohne Angaben von Gründen beendet werden. Die Beendigung der Zusammenarbeit kann durch eine einfache schriftliche Erklärung per Mail erfolgen.

5.2 Bei einer Beendigung der Zusammenarbeit werden Sie von der Nutzungsmöglichkeit der jeweiligen FREITÄGER Internetseite ausgeschlossen und der Zugang wird gesperrt.

6. Vertraulichkeitsvereinbarung

6.1 Sie verpflichten sich, alle Ihnen in Zusammenhang mit der Durchführung von Aufträgen zugänglich werdenden vertraulichen Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäfts­geheim­nisse von FREITÄGER unbefristet geheim zu halten.

6.2 Diese Verschwiegenheitsvereinbarung gilt auch für solche Informationen, die die Geschäftspartner von FREITÄGER betreffen. Auch derartige Informationen sind von Ihnen geheim zu halten.

6.3 Diese Verpflichtung gilt insbesondere für die Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Sie verpflichten sich, alle Ihnen von FREITÄGER im Rahmen der Projektdurchführung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Informationen zu vernichten. Unter diese Regelung fallen auch E-Mails. Diese sind von Ihnen nach Auftragserfüllung zu löschen.

6.4 Es ist nicht gestattet, Unterlagen, Daten und Informationen, darunter fallen auch E-Mails, ohne vorherige Zustimmung von FREITÄGER an Dritte auszuhändigen oder weiterzuleiten.

6.5 Hiermit informieren wir Sie, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis ggf. nach §§ 43, 44 BDSG mit Ordnungsgeld, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können.

7. Aufbewahrungsfristen

7.1 Für die dem Testkauf zugrunde liegenden Unterlagen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten, die Aufbewahrung kann in digitaler Form erfolgen.

8. Haftung

8.1 FREITÄGER haftet nicht für Schäden, die Ihnen im Rahmen der Vertrags- und Auftragserfüllung entstehen.

8.2 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung der DR. FREITÄGER AG. Für den Fall der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Schlussbestimmung

9.1 Auf diese AGB findet das deutsche Recht Anwendung.

9.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt, Wiesbaden.

9.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Auch die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

9.4 Für eventuell unwirksame Bestimmungen gilt eine zulässige, ihrem Sinn und Zweck möglichst weitgehend entsprechende Regelung.

10. Datenschutzbestimmungen

10.1       Ausführliche Datenschutzbestimmungen finden Sie unter:

DR. FREITÄGER AG Datenschutzerklärung